Rechtlich gesehen, ist die Erbfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eindeutig geregelt. Zunächst haben die Erben erster Ordnung neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass des Verstorbenen. Zu diesen Erben zählen die Kinder und Kindeskinder des Verstorbenen. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden, etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages notwendig, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogennanten Vermächtnisses enthalten kann.

Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein notariell erstelltes Testament ist zwar mit Gebühren verbunden, kann aber im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament zur Vermeidung von Unklarheiten vorteilhaft sein.

Bitte beachten Sie: Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weiterführende Informationen zu den Themen Erben und Vererben.

www.bmjv.de